Beschleunigungsgebiete für Windkraft – Kärnten
Im Frühjahr 2025 wurden wir mit der Durchführung und fachlichen Begleitung der Strategischen Umweltprüfung zur erstmaligen Festlegung von Beschleunigungsgebieten für Windkraft gemäß RED III-Richtlinie in Kärnten beauftragt. Das überörtliche Entwicklungsprogramm stellt eine verbindliche Planungsgrundlage für die Errichtung zukünftiger Windkraftanlagen in Kärnten dar.
Als Ergebnis des intensiven Planungs- und Abstimmungsprozesses wurden insgesamt vier Windkraftzonen im Ausmaß von 730 Hektar, im Osten des Landesgebiet festgelegt werden. Die Umweltauswirkungen wurden durch einen mehrstufigen Bearbeitungsprozess so weit wie möglich minimiert: Zuerst wurde ein GIS-basierter Absichtungsprozess durchgeführt, darauf aufbauend Zonenvorschläge erarbeitet und anschließend eine zonenbezogene, vertiefende Untersuchung.
Des Weiteren wurden Planungsalternativen bezogen auf einzelne Schutzgüter dargestellt. Die Auswahl der Planungsalternativen basiert auf einer Abwägung der möglichen Umweltauswirkungen der einzelnen Planungsalternativen gegenüber den erwartbaren Beiträgen zur Zielerreichung im Hinblick auf die Energieziele.
Der Erläuterungs- und Umweltbericht wurde im Herbst 2025 fertiggestellt. Die öffentliche Begutachtung des überörtlichen Entwicklungsprogramms „Beschleunigungsgebiete für Windkraftanlagen mit einer elektrischen Engpassleistung von mehr als 5 kW“ in Kärnten startete im November 2025. Die Gesetzesänderung zur Umsetzung des überörtlichen Entwicklungsprogramms wurde Anfang Februar 2026 im Kärntner Landtag beschlossen.
Auftraggeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 – Standort, Raumordnung und Energie
Grundlagenkarte zu den Planungsalternativen
Konfliktkriterien: Hangneigung, Gefahrenzonen, Wasserschutz- und Schutzgebiete, HQ-100
Konfliktkriterien: Alpine Zone, Schutzgebiete, Wildtierkorridore – Planalternative B
Konfliktkriterien: Important Bird Areas – Ornithologische Sensibilität
Standorte:
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