Landschaft – Umwelt – Stadt

Unsere Leistungen für eine nachhaltige und klimagerechte Entwicklung

Landschaftsbild

 

 

Der Erholungswert der Landschaft ist im Naturschutzrecht als Begriff verankert. Der Erholungswert der Landschaft hängt eng mit dem Landschaftsbild zusammen. Die Landschaft ist funktional als Ort der landschaftsgebundenen Erholung von Bedeutung. Nach BMLFUW (2011) ist der Erholungswert eines Gebietes „das Ausmaß, in dem sich ein Gebiet zur Befriedigung des Erholungsbedürfnisses des Menschen eignet. Er ist gegeben durch ein Mindestausmaß an verschiedenen Landschaftselementen (Baumbestand, Wiesen, Felder, Gewässer und topografischer Gliederung) sowie durch geringe Immissionen (Lärm, Staub, Abgase), durch leichte Zugänglichkeit (Erreichbarkeit) und ein ausgewogenes Maß an Erschließungen (Wanderwege und sonstige Einrichtungen) sowie durch Nutzbarkeit für die Allgemeinheit.“

Naturschutzrechtliche Gutachten zur Abschätzung allfälliger erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und des Erholungswertes der Landschaft

Naturschutzrechtlich ist für die Bewilligung eines Vorhabens außerhalb des Ortsbereichs (z.B. Deponie, Materialgewinnung, Windenergieanlagen etc.) nachzuweisen, dass dadurch das Landschaftsbild bzw. der Erholungswert der Landschaft nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Der für das Schutzgut Landschaft relevante Untersuchungsraum ist vorrangig durch den visuellen Wirkraum (Sichtraum) eines geplanten Vorhabens definiert, in welchem voraussichtlich erhebliche Auswirkungen nicht auszuschließen sind. Auf Basis fotorealistischer Visualisierungen des Vorhabens erstellt Knollconsult das hierzu erforderliche Gutachten durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen.

Standorte:
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