Praxisnahe Orientierungshilfe für Nutzungsänderungen und bauliche Erweiterungen

Die rechtlichen Bestimmungen zu erhaltenswerten Gebäuden im Grünland (Geb) geben in der Verwaltungspraxis regelmäßig Anlass für Fragen. Insbesondere die Beurteilung der Zulässigkeit von Nutzungsänderungen und baulichen Erweiterungen ist an vielschichtige rechtliche Voraussetzungen geknüpft und kann im Einzelfall herausfordernd sein.

Vor diesem Hintergrund haben wir die einschlägigen Bestimmungen des § 20 Abs. 5 Z 1 bis 3 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (LGBl. Nr. 38/2026) vertieft analysiert und die wesentlichen Prüfschritte in einem übersichtlichen Entscheidungsbaum zusammengefasst. Der Entscheidungsbaum soll für Anwender:innen eine praxisnahe Orientierungshilfe darstellen und bei der raschen und nachvollziehbaren Erstbeurteilung entsprechender Vorhaben unterstützen. Der Entscheidungsbaum bietet eine strukturierte Orientierung zu den Fragen,

  • ob eine Änderung des Verwendungszweckes zulässig ist,
  • ob eine bauliche Erweiterung zulässig ist und
  • welche rechtlichen Voraussetzungen dabei zu beachten sind.

Der Entscheidungsbaum dient der Beurteilung der Zulässigkeit entsprechender Vorhaben bei erhaltenswerten Gebäuden im Grünland (Geb), für die keine zusätzlichen Einschränkungen betreffend die Nutzung oder die Erweiterungsmöglichkeiten des Geb im Flächenwidmungsplan festgelegt wurden (vgl. § 20 Abs. 2 Z 4 NÖ Raumordnungsgesetz 2014).

Verfasst durch: Florian Woller

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